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Angebote / Preisübersicht Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern verhandelt und in Form einer Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
Pflegekassenleistung Im Rahmen der Pflegesachleistung erstattet die Pflegekasse die Pflegekosten in dem jeweiligen Pflegegrad bis zu den o.g. monatlichen Höchstbeträgen in Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zum Personenkreis im Sinne von §45 a SGB XI. Fahrtkosten Auf Wunsch kann unser Fahrdienst täglich in Anspruch genommen werden. Liegt Pflegebedürftigkeit der Grade 2-5 vor, werden die Fahrtkosten im Rahmen der Pflege- sachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, andernfalls sind diese durch den Tagespflegegast zu tragen (einfache Fahrt 6,93 €; einfache Fahrt mit Rollstuhltransfer 10,18€). Investitionskosten - Förderbetrag Der Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung erfordert Investitionsaufwendungen. Dies sind insbesondere die Kosten der Anschaffung bzw. Nutzung z.B. des Gebäudes, der Möblierung, Ausstattung und Instandhaltung. Die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen können aufgrund der Insellage nicht vollständig durch öffentliche Förderungen gedeckt werden. Die Finanzierung des nicht gedeckten Teils dieser Aufwendungen wird daher den Tagespflegegästen mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gesondert mit 10,12 € (pflegetäglich) in Rechnung gestellt. Derzeitig fördert der Landkreis (bei vorliegenden Vorraussetzungen) den Tagespflegplatz pro Tag mit 9,26 € zusätzlich. Zusätzliche Betreuungsleistungen (§43 b SGB XI) Die finanziellen Mittel (7,00 € täglich) werden durch die Pflegekasse getragen und dienen der Finanzierung zusätzlicher Betreuungskräfte in der Tagespflege.